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Löschung in Italien einer SIS Ausschreibung (Schengener Informationssystem)

17 Oktober 2013, Nicola Canestrini

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein Informationssystem für die Sicherheitsbehörden der Schengenländer. Die Eintragung kann u.a. auch die Einreiseverweigerung zur Folge haben; daher muss zur Aufhebung des Einreiseverbots die S.I.S. - Ausschreibung im Land, welches die Eintragung veranlasst hat, beantragt werden. Im Falle einer Ausschreibung in Italien muss man dafür

  1. beim Innenministerium die Herkunft der Eintragung feststellen;
  2. die Eintragung bei der zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde zurückverfolgen (s. nachfolgende Nr. 2).

 

1. Das Schengener Informationssystem

Das Schengener Inforamtionssystem dient der automatisierten Personen- und Sachfahndung in der Europäischen Union (EU). Es besteht aus nichtöffentlichen Datenbanken, in der unter anderem im Schengen-Raum unerwünschte, vermisste und zur Fahndung ausgeschriebene Personen gespeichert werden. Darüber hinaus werden zu überwachende Kraftfahrzeuge, Banknoten, gestohlene Ausweisdokumente und Schusswaffen erfasst. Zugriffsberechtigt auf die 2013 fast 50 Millionen Datensätze sind nur Sicherheitsbehörden in Schengen-Ländern sowie die beiden europäischen Behörden Europol und Eurojust. Rechtsgrundlage sind das Schengener Übereinkommen und die zugehörigen Durchführungsvereinbarungen.

Eingetragen werden u.a. Ausschreibungen von Personen

  • zwecks Übergabe- oder Auslieferungshaft (Art. 26 SIS-II-Beschluss)
  • zwecks Verweigerung der Einreise (Art. 24 SIS-II-Beschluss), Vermisstenausschreibungen (Art. 32 SIS-II-Beschluss) und
  • Ausschreibungen von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden (Art. 34 SIS-II-Beschluss).

2. SIS - Ausschreibungen in Italien

Im falle einer SIS Ausschchreibung in Italien sind in Italien auch die dazugehörigen Informationen zu beantragen. 

Dafür kann der Betroffene eine Vollmacht an einen Anwalt ausstellen (im Orignal samt Kopie eines gültigen Personalausweises oder des Reisepasses), um beim Innenministerium die Herkunft der Eintragung festzustellen und evtl. die Eintragung bei der zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde zurückzuverfolgen (s. nachfolgende Nr. 3). Nur nach der Akteneinsicht kann geprüft werden, ob es eine Möglichkeit auf Löschung der Eintragung gibt und welche Kosten damit zusammenhängen.

Die Addressen der zentralen nationalen SIS Dienststelle sind folgende:

SIS II 

Ministero dell'Interno,

Dipartimento della Pubblica Sicurezza, Ufficio Coordinamento FF PP ? Divisione N.SIS
Via Torre di Mezzavia 9/121
00173 ROMA

E-mail: nsis@interno.it
Tel.: 0039 6 46540801/3/5
Fax: 0039 6 46540950

3. Vorlage einer Spezialvollmacht

Die Vollmacht (im .rtf Format zum Download) muss nach Kostenklärung ausgefüllt, ausgedruckt und im Original samt Kopie des Personalausweises / Passes an die Rechtskanzlei Canestrini (Piazza del Podestà, 10 - I Rovereto TN) gesendet werden.

NOMINA  A DIFENSORE E CONFERIMENTO PROCURA SPECIALE - ERNENNUNG

DER VERTRAUENSVERTEIDIGER UND ERTEILUNG VON SPEZIALVOLLMACHTEN

 

Il sottoscritto

 

 

 

nomina

 

proprio difensore l?Avv. Nicola Canestrini con procura speciale per l?accesso agli atti presso autorità amministrative e/o giudiziarie.

Confermando di aver ricevuto dal suddetto titolare del trattamento dei propri dati le informazioni prescritte dagli artt. 7 e 13 della D.lgs. 196/03 (finalità, modalità, diffusione dei dati,  diritto di ottenerne la cancellazione, la trasformazione, la rettifica, l'aggiornamento o l'integrazione), presta il consenso al trattamento di propri dati personali nel procedimento penale de qua, ivi compresi quelli sensibili ex art. 26 D.Lgs. 196/03, autorizzando la comunicazione e/o il trattamento anche ai / da parte dei componenti lo studio legale Canestrini.

Con osservanza.

 

Der Unterfertigte

 

 

 

ernennt

 

RA Dr. Nicola Canestrini zu seinem Vertrauensverteidiger,  mit Sondervollmacht auf Akteneinsicht bei Verwaltungs- und Justizbehörden. 

Der Unterfertige bestätigt, vom genannten Verteidiger die vom Datenschutzgesetz  196/03 vorgeschriebenen Informationen in Bezug auf  Zweck und Modalität der Verarbeitung und über das Recht der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten informiert worden zu sein und gibt das Einverständnis zur selben Verarbeitung, auch der sensiblen Daten und auch seitens del Mitglieder der Rechtskanzlei Canestrini, in vorliegendem Verfahren ab.  

 

 

Mit Hochachtung.   

             (Vollmacht in .rtf Format)